
BEG-Einzelmaßnahmen: Förderung für Fenster, Türen und Lüftungssysteme
Was wird gefördert?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) umfasst nicht nur komplette Sanierungen, sondern unterstützt auch gezielte Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Dieser Artikel zeigt Ihnen, welche Einzelmaßnahmen förderfähig sind und wie Sie die maximale Unterstützung erhalten.
Inhalt
Was sind Einzelmaßnahmen im BEG-Förderprogramm?
Förderfähige Maßnahmen an der Gebäudehülle
Förderung von Anlagentechnik und Heizungsoptimierung
Die Antragstellung für Einzelmaßnahmen beim BAFA
Kombination von Fördermaßnahmen: Was ist möglich?
Was sind Einzelmaßnahmen im BEG-Förderprogramm?
Einzelmaßnahmen sind gezielte Sanierungsmaßnahmen, die die Energieeffizienz eines Gebäudes verbessern, ohne eine umfassende Sanierung durchzuführen. Sie können in Wohngebäuden sowie in Nichtwohngebäuden angewendet werden und sind für private Eigentümer ebenso wie für Unternehmen und Kommunen interessant.
Förderfähige Maßnahmen an der Gebäudehülle
Zu den Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle gehören:
Dämmung von Wänden, Dächern und Böden
Austausch von Fenstern und Außentüren
Einbau moderner Sonnenschutzsysteme
Diese Maßnahmen tragen zur Reduzierung des Energieverlusts bei und senken langfristig die Energiekosten. Die Förderung beträgt bis zu 20 % der förderfähigen Kosten.
Förderung von Anlagentechnik und Heizungsoptimierung
Neben der Gebäudehülle werden auch Maßnahmen zur Verbesserung der Anlagentechnik gefördert, darunter:
Lüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung
Optimierung bestehender Heizungsanlagen
Hydraulischer Abgleich
Auch hier beträgt der Fördersatz bis zu 20 %, wobei bei der Heizungsoptimierung ein besonders hoher Fördersatz von bis zu 50 % erreicht werden kann.
Die Antragstellung für Einzelmaßnahmen beim BAFA
Einzelmaßnahmen werden über das BAFA beantragt. Der Prozess ist einfach und erfolgt vollständig online:
Technische Projektbeschreibung (TPB) vom Fachunternehmen oder Energieberater erstellen lassen.
Antrag im BAFA-Portal stellen und die TPB-ID eintragen.
Nach erfolgreicher Umsetzung der Maßnahme den Verwendungsnachweis einreichen.
Kombination von Fördermaßnahmen: Was ist möglich?
Einzelmaßnahmen können mit anderen Förderungen kombiniert werden, solange diese unterschiedliche Maßnahmen betreffen. Zum Beispiel können Sie für den Heizungstausch bei der KfW und für die Dämmung bei der BAFA Anträge stellen. Es gibt jedoch Höchstgrenzen für die förderfähigen Ausgaben, die Sie beachten müssen.
Fazit
Die Förderung von Einzelmaßnahmen im Rahmen der BEG ist eine attraktive Möglichkeit, Ihr Gebäude Schritt für Schritt energieeffizienter zu machen. Durch Zuschüsse von bis zu 20 % (bzw. 50 % bei Heizungsoptimierung) können Sie die Kosten für gezielte Maßnahmen erheblich senken. Nutzen Sie diese Förderung, um Ihr Zuhause oder Ihre Immobilie zukunftssicher zu machen.