Ein Bild des Bundestags, in dem kürzlich die neue BEG-Förderung zur energetischen Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden beschlossen wurde.

BEG-Förderung 2024: Alles Wichtige zur Bundesförderung für effiziente Gebäude

Wir haben Ihnen alle wichtigen Infos zusammengetragen


Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde ins Leben gerufen, um Eigentümer, Unternehmen und Kommunen bei der Sanierung ihrer Gebäude zu unterstützen. Ziel ist es, den Energieverbrauch zu reduzieren und den CO2-Ausstoß zu senken. Durch die Förderung von Einzelmaßnahmen und Komplettsanierungen trägt das Programm entscheidend zum Klimaschutz und zur Senkung der Energiekosten bei.


Inhalt

  1. Was ist die BEG-Förderung?

  2. Einzelmaßnahmen: Welche Sanierungsarbeiten werden gefördert?

  3. Der Heizungstausch: So wird klimafreundliches Heizen gefördert

  4. Die Rolle des Einkommens-Bonus und des Klimageschwindigkeits-Bonus

  5. Der BEG-Antragsprozess: Schritt für Schritt

  6. Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben

  7. Unterstützung für Kommunen und Unternehmen

  8. Häufig gestellte Fragen (FAQ)


Was ist die BEG-Förderung?


Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ein zentrales Instrument der Bundesregierung zur Förderung energieeffizienter Sanierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Seit der Einführung 2021 wird die BEG kontinuierlich angepasst, um auf aktuelle technologische Entwicklungen und Klimaziele zu reagieren. Das Programm umfasst drei Hauptbereiche:

  • BEG WG: Förderung für Wohngebäude

  • BEG NWG: Förderung für Nichtwohngebäude

  • BEG EM: Förderung für Einzelmaßnahmen


Ziel der BEG ist es, den Energieverbrauch von Gebäuden deutlich zu senken und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern. Sanierungsmaßnahmen, die die Energieeffizienz erhöhen oder den Anteil erneuerbarer Energien steigern, werden mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen unterstützt.


Einzelmaßnahmen: Welche Sanierungsarbeiten werden gefördert?


Die BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) konzentrieren sich auf spezifische Arbeiten an bestehenden Gebäuden. Hier einige der wichtigsten Maßnahmen, die förderfähig sind:

  • Dämmung der Gebäudehülle: Verbesserte Wärmedämmung spart Energiekosten und erhöht den Wohnkomfort.

  • Fenster und Türen: Der Einbau moderner, energieeffizienter Fenster und Türen reduziert Wärmeverluste.

  • Heizungsoptimierung: Alte Heizsysteme können durch moderne Technologien optimiert werden, was den Energieverbrauch senkt.

  • Erneuerbare Energien: Installation von Wärmepumpen, Solarthermieanlagen oder Biomasseheizungen.


Der Heizungstausch: So wird klimafreundliches Heizen gefördert


Eine der zentralen Maßnahmen der BEG ist der Heizungstausch. Alte, ineffiziente Heizsysteme sollen durch moderne und klimafreundliche Anlagen ersetzt werden. Dafür gibt es verschiedene Förderoptionen:

  • 30 % Grundförderung für den Einbau von Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien wie Wärmepumpen oder Biomasseheizungen.

  • 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus für den Austausch besonders alter und ineffizienter fossiler Heizungen (bis 2028).

  • 30 % Einkommens-Bonus für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro.


Insgesamt kann die Förderung für den Heizungstausch bis zu 70 % der förderfähigen Kosten betragen.


Die Rolle des Einkommens-Bonus und des Klimageschwindigkeits-Bonus


Zwei wichtige Boni, die sich positiv auf die Fördersumme auswirken, sind der Einkommens-Bonus und der Klimageschwindigkeits-Bonus.

  • Einkommens-Bonus: Dieser Bonus richtet sich an selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 40.000 Euro. Er beträgt 30 % der förderfähigen Kosten und ist mit der Grundförderung und dem Klimageschwindigkeits-Bonus kombinierbar.

  • Klimageschwindigkeits-Bonus: Wer alte fossile Heizungen austauscht, kann bis 2028 zusätzlich 20 % Förderung erhalten. Danach sinkt der Bonus in Zweijahresintervallen um jeweils 3 %.


Beide Boni können kombiniert werden, sodass die maximal mögliche Förderung bei 70 % liegt.


Der BEG-Antragsprozess: Schritt für Schritt


Der Antragsprozess für die BEG-Förderung ist digitalisiert und kann online beim BAFA oder der KfW eingereicht werden. Hier die wichtigsten Schritte:

  1. Einholung eines Angebots: Bevor ein Antrag gestellt wird, muss ein Angebot eines Fachunternehmens eingeholt werden. Für einige Maßnahmen ist auch die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten notwendig.

  2. Antragstellung: Der Antrag wird online im BAFA-Portal oder bei der KfW eingereicht. Für Heizungsanlagen wird ab 2024 die KfW zuständig sein, während andere Einzelmaßnahmen weiterhin über das BAFA laufen.

  3. Umsetzung der Maßnahme: Nach Erhalt der Förderzusage kann mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden.

  4. Einreichung des Verwendungsnachweises: Nach Abschluss der Arbeiten wird ein Verwendungsnachweis eingereicht, um die Fördermittel zu erhalten.


Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben


Die Förderhöchstgrenzen richten sich nach der Art der Maßnahme und der Anzahl der Wohneinheiten. Für ein Einfamilienhaus gelten beispielsweise folgende Höchstgrenzen:

  • 30.000 Euro für den Heizungstausch pro Wohneinheit.

  • Für weitere Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern: 15.000 Euro für die zweite bis sechste Einheit und 8.000 Euro ab der siebten Einheit.


Diese Begrenzungen sollen sicherstellen, dass die Fördergelder effizient genutzt werden.


Unterstützung für Kommunen und Unternehmen


Auch Kommunen und Unternehmen profitieren von der BEG-Förderung. Sie können für ihre Gebäude ebenfalls Zuschüsse für Einzelmaßnahmen sowie für den Heizungstausch beantragen. Wichtig ist, dass auch für diese Gruppen die Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben gelten. Die KfW bietet zudem zinsvergünstigte Ergänzungskredite an, um Sanierungsmaßnahmen leichter finanzieren zu können.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)


Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags?

Die Bearbeitung eines BEG-Antrags kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Es ist wichtig, den Antrag rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme zu stellen.


Kann ich die BEG-Förderung mit anderen Förderprogrammen kombinieren?

Ja, in vielen Fällen ist eine Kombination mit anderen Fördermitteln möglich, solange keine Doppelförderung vorliegt.


Gibt es eine steuerliche Alternative zur BEG-Förderung?

Ja, Eigentümer können alternativ zur Zuschussförderung die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungen in Anspruch nehmen.


Fazit


Die Bundesförderung für effiziente Gebäude ist ein umfassendes und flexibles Förderprogramm, das sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und Kommunen unterstützt. Mit Zuschüssen von bis zu 70 % für den Heizungstausch und weiteren attraktiven Boni ist die BEG eine hervorragende Möglichkeit, den Energieverbrauch nachhaltig zu senken und gleichzeitig das Klima zu schützen.