
BEG-Förderung für Gebäudenetze
Heizungsnetzwerke – Wärmewende in Mehrfamilienhäusern
Inhalt:
Was sind Gebäudenetze und wie funktionieren sie?
Fördervoraussetzungen für den Anschluss an ein Gebäudenetz
Höhe der Förderung und Kostenersparnisse
Besonderheiten bei der Antragstellung
Kombination mit weiteren Förderungen
Was sind Gebäudenetze und wie funktionieren sie?
Gebäudenetze sind lokale Wärmeversorgungsnetze, die mehrere Gebäude mit erneuerbarer Energie versorgen. Dies kann durch Nahwärme aus Biomasse, Wärmepumpen oder solarthermischen Anlagen geschehen. Der Anschluss an ein Gebäudenetz ist eine effiziente und umweltfreundliche Lösung, die CO₂-Emissionen und Energiekosten senkt.
Fördervoraussetzungen für den Anschluss an ein Gebäudenetz
Für die Förderung des Anschlusses an ein Gebäudenetz gelten folgende Voraussetzungen:
Das Gebäude muss sich in der Nähe eines bestehenden oder neu geplanten Gebäudenetzes befinden.
Der Anschluss erfolgt an ein erneuerbares Energiesystem.
Ein hydraulischer Abgleich des gesamten Heizungssystems muss durchgeführt werden.
Höhe der Förderung und Kostenersparnisse
Die BEG bietet eine Grundförderung von 30 % für den Anschluss an ein Gebäudenetz. Die Kostenersparnisse können erheblich sein, da Gebäudenetze oft deutlich effizienter sind als Einzelheizungen. Für private Selbstnutzer gibt es zudem Boni wie den Klimageschwindigkeits-Bonus und den Einkommens-Bonus.
Besonderheiten bei der Antragstellung
Die Förderung für den Anschluss an ein Gebäudenetz kann über das BAFA beantragt werden. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden, und es müssen alle technischen Anforderungen erfüllt werden. Wichtig ist die Einreichung der technischen Projektdokumentation durch ein Fachunternehmen.
Kombination mit weiteren Förderungen
Der Anschluss an ein Gebäudenetz kann mit weiteren Einzelmaßnahmen kombiniert werden, wie der Dämmung der Gebäudehülle oder dem Einbau von effizienten Heizsystemen. Die Gesamtkosten können durch die Förderung erheblich gesenkt werden, und die maximale Förderung für Einzelmaßnahmen beträgt 60.000 Euro pro Wohneinheit.