Eine Skizze einer Kommune, die durch umfassende energetische Sanierungen modernisiert werden soll, unterstützt durch BEG- und KfW-Förderprogramme zur Steigerung der Energieeffizienz.

BEG-Förderung für Kommunen: Fördermöglichkeiten und Antragstellung 2024

Energieeffiziente Gebäudesanierungen für Städte und Gemeinden


Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) richtet sich nicht nur an private Hauseigentümer und Unternehmen, sondern auch an Kommunen. Städte und Gemeinden spielen eine zentrale Rolle beim Klimaschutz und der Energieeffizienz. Mit der BEG-Förderung können Kommunen öffentliche Gebäude energetisch modernisieren und dadurch Energieverbrauch und CO₂-Emissionen nachhaltig senken.


Inhalt:

  1. Warum ist die BEG-Förderung für Kommunen wichtig?

  2. Förderfähige Maßnahmen für Kommunen

  3. Antragstellung und Voraussetzungen für Kommunen

  4. Besonderheiten und Übergangsregelungen für Kommunen

  5. Höchstgrenzen und Finanzierungsmöglichkeiten


Warum ist die BEG-Förderung für Kommunen wichtig?


Kommunen verwalten eine Vielzahl öffentlicher Gebäude wie Schulen, Rathäuser, Sporthallen oder Schwimmbäder, die oft energetisch veraltet sind. Die Sanierung dieser Gebäude ist entscheidend, um den Energieverbrauch zu senken und die kommunalen Haushalte zu entlasten. Die BEG-Förderung unterstützt Kommunen dabei, die notwendige Modernisierung umzusetzen und dabei auf erneuerbare Energien zu setzen.

Durch die Förderung können Kommunen nicht nur Kosteneinsparungen erzielen, sondern auch Vorbild für Bürger und Unternehmen in der Region sein und den Klimaschutz vorantreiben.


Förderfähige Maßnahmen für Kommunen


Die BEG bietet eine breite Palette an förderfähigen Maßnahmen, die auch für Kommunen attraktiv sind. Dazu zählen:

  • Dämmung von Gebäuden: Maßnahmen an der Gebäudehülle, wie die Dämmung von Dächern, Wänden und Böden.

  • Austausch von Fenstern und Türen: Einbau energieeffizienter Fenster und Außentüren.

  • Erneuerbare Energien: Einbau von Solarthermie, Wärmepumpen und Biomasseheizungen.

  • Modernisierung der Anlagentechnik: Lüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung oder Heizungsoptimierung.

  • Energetische Komplettsanierungen: Förderung von Sanierungen, die das Gebäude auf ein Effizienzhaus-Niveau bringen.


Antragstellung und Voraussetzungen für Kommunen


Die Antragstellung für Kommunen erfolgt über das KfW-Kundenportal. Hier können Städte und Gemeinden den Antrag auf Zuschuss oder Kredit stellen. Wichtig ist, dass vor der Antragstellung Lieferungs- oder Leistungsverträge mit aufschiebenden oder auflösenden Bedingungen abgeschlossen werden. Diese Verträge müssen sicherstellen, dass die geplanten Maßnahmen konkret und umsetzungsreif sind.


Die Förderung für Kommunen steht in zwei Varianten zur Verfügung:

  • Zuschussvariante: Kommunen können Zuschüsse für energetische Einzelmaßnahmen oder Komplettsanierungen beantragen.

  • Kreditvariante: Alternativ können Kommunen zinsgünstige Kredite der KfW nutzen, die zusätzlich durch Tilgungszuschüsse attraktiv gemacht werden.


Besonderheiten und Übergangsregelungen für Kommunen


Für Kommunen gibt es besondere Übergangsregelungen. Da der Start der Antragstellung für bestimmte Maßnahmen, insbesondere bei der KfW, gestaffelt erfolgt, wurde eine Übergangsregelung eingeführt. Kommunen, die zwischen dem 1. September 2024 und dem Start der Antragstellung im KfW-Kundenportal mit einem Vorhaben beginnen, können eine Vorhabenanmeldung vornehmen. Damit wird sichergestellt, dass die Maßnahme trotz späterer Antragstellung förderfähig bleibt.


Höchstgrenzen und Finanzierungsmöglichkeiten


Die förderfähigen Ausgaben für Kommunen richten sich nach der Größe und Art des Gebäudes. Für öffentliche Gebäude gelten Höchstgrenzen, die auf Basis der Nettogrundfläche berechnet werden. Bei Nichtwohngebäuden können die förderfähigen Ausgaben beispielsweise bis zu 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche betragen.

Zusätzlich steht Kommunen der Ergänzungskredit der KfW zur Verfügung. Mit diesem zinsvergünstigten Kredit können bis zu 5 Millionen Euro pro Vorhaben finanziert werden.


Fazit


Die BEG-Förderung bietet Kommunen eine hervorragende Möglichkeit, energetische Sanierungen durchzuführen und gleichzeitig den städtischen Haushalt zu entlasten. Von der Dämmung öffentlicher Gebäude bis hin zur Installation erneuerbarer Energien – mit den Zuschüssen und Krediten der BEG können Städte und Gemeinden ihre Gebäude zukunftsfähig und klimafreundlich gestalten.