Ein Tisch voller Akten und Antragsformularen, die ausgefüllt werden müssen, um sich für eine BEG-Förderung zur energetischen Sanierung eines Gebäudes zu qualifizieren.

Vorbereitung auf die BEG-Förderung: Welche Unterlagen Sie für die Antragstellung benötigen

Der BEG-Antragsprozess: Schritt für Schritt zur erfolgreichen Förderung


Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet eine attraktive finanzielle Unterstützung für Eigentümer, die ihre Gebäude energetisch sanieren möchten. Ein zentraler Teil der BEG-Förderung ist der Antragsprozess, der in verschiedenen Schritten abläuft. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wie Sie erfolgreich einen Antrag stellen und die maximale Förderung erhalten.


Inhalt

  1. Einholung eines Angebots: Der erste Schritt

  2. Technische Projektbeschreibung (TPB) und Antragstellung

  3. Der Antrag beim BAFA und bei der KfW

  4. Umsetzung der Maßnahmen: Was ist zu beachten?

  5. Der Verwendungsnachweis: So wird die Förderung ausgezahlt

  6. Wichtige Fristen und Hinweise zur Antragstellung


Einholung eines Angebots: Der erste Schritt


Bevor Sie mit dem Antragsprozess für die BEG-Förderung beginnen, müssen Sie ein Angebot eines qualifizierten Fachunternehmens einholen. Dies gilt sowohl für Einzelmaßnahmen als auch für den Heizungstausch. Je nach Art der Maßnahme benötigen Sie möglicherweise auch die Unterstützung eines Energieeffizienz-Experten, der bei der Planung und Umsetzung der energetischen Sanierung hilft.


Technische Projektbeschreibung (TPB) und Antragstellung


Ein zentraler Bestandteil des Antragsprozesses ist die technische Projektbeschreibung (TPB). Diese wird entweder vom beauftragten Fachunternehmen oder einem Energieeffizienz-Experten erstellt. In der TPB werden die geplanten Maßnahmen genau beschrieben und auf technische Machbarkeit geprüft.


Sobald die TPB erstellt wurde, erhalten Sie eine TPB-ID, die Sie für die Antragstellung benötigen. Diese ID ist nur für eine begrenzte Zeit (in der Regel zwei Monate) gültig. Achten Sie darauf, den Antrag in diesem Zeitraum zu stellen.


Der Antrag beim BAFA und bei der KfW

Der Antragsprozess unterscheidet sich je nach Art der Maßnahme und Durchführungsorganisation. Während Einzelmaßnahmen (z. B. Dämmung oder Fensteraustausch) beim BAFA beantragt werden, wird die Förderung für Heizungssysteme ab 2024 über die KfW abgewickelt.


So stellen Sie einen Antrag beim BAFA:
  1. Loggen Sie sich in das BAFA-Portal ein und erstellen Sie ein Benutzerkonto.

  2. Füllen Sie das Online-Antragsformular aus und geben Sie die TPB-ID ein.

  3. Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Bestätigung des Eingangs.


So stellen Sie einen Antrag bei der KfW:
  1. Registrieren Sie sich im Kundenportal „Meine KfW“.

  2. Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie die erforderlichen Dokumente ein.

  3. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Förderzusage.


Umsetzung der Maßnahmen: Was ist zu beachten?


Sobald Sie die Förderzusage erhalten haben, können Sie mit der Umsetzung der Maßnahmen beginnen. Wichtig ist, dass vor dem Antrag kein Vertragsabschluss mit einem Fachunternehmen erfolgen darf, es sei denn, der Vertrag enthält eine aufschiebende Bedingung in Bezug auf die Förderzusage.


Für Maßnahmen, die ab dem 1. Januar 2024 durchgeführt werden, ist die Einbindung eines Fachunternehmens Pflicht. Sollten Sie einen Energieeffizienz-Experten beauftragen, können Sie die Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung ebenfalls fördern lassen.


Der Verwendungsnachweis: So wird die Förderung ausgezahlt


Nach Abschluss der Arbeiten müssen Sie einen Verwendungsnachweis einreichen, um die Auszahlung der Fördermittel zu beantragen. Der Verwendungsnachweis umfasst:

  • Rechnungen und Zahlungsbelege

  • Bestätigung der Fachfirma, dass die Arbeiten abgeschlossen sind

  • Ggf. weitere technische Nachweise, z. B. durch den Energieeffizienz-Experten


Erst nach positiver Prüfung des Verwendungsnachweises wird die Förderung ausgezahlt.


Wichtige Fristen und Hinweise zur Antragstellung


Damit Sie die BEG-Förderung erfolgreich in Anspruch nehmen können, ist es wichtig, die Fristen einzuhalten:

  • Die Antragstellung muss vor dem Beginn der Maßnahme erfolgen.

  • Die TPB-ID ist nur für zwei Monate gültig. Stellen Sie den Antrag innerhalb dieser Frist.

  • Der Verwendungsnachweis muss spätestens sechs Monate nach Abschluss der Arbeiten eingereicht werden.


Sollten Sie die Fristen nicht einhalten, kann die Förderung möglicherweise nicht ausgezahlt werden.


Fazit


Der Antragsprozess für die BEG-Förderung mag auf den ersten Blick komplex erscheinen, doch mit der richtigen Vorbereitung können Sie von den attraktiven Zuschüssen profitieren. Achten Sie darauf, frühzeitig Angebote einzuholen, die technische Projektbeschreibung erstellen zu lassen und alle Fristen im Blick zu behalten. So steht der erfolgreichen Sanierung Ihres Gebäudes nichts mehr im Weg.