Ein händisch ausgefüllter Antrag zur Beantragung einer Förderung für den Einbau einer Wärmepumpe, unterstützt durch das BEG-Programm zur Förderung energieeffizienter Heizungen.

Förderung für Wärmepumpen: Maximale Zuschüsse durch Effizienz-Bonus und Klimabonus

Eine Förderung für einkommensschwächere Eigentümer


Inhalt:

  1. Was ist der Einkommens-Bonus?

  2. Voraussetzungen für den Einkommens-Bonus

  3. Vorteile für einkommensschwächere Eigentümer

  4. Antragstellung und benötigte Unterlagen

  5. Kombination des Einkommens-Bonus mit anderen Förderungen


Was ist der Einkommens-Bonus?


Der Einkommens-Bonus ist ein zentraler Bestandteil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), der speziell einkommensschwächeren Haushalten zugutekommt. Dieser Bonus zielt darauf ab, den Heizungstausch und andere energetische Sanierungsmaßnahmen für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer finanziell zu unterstützen, die ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von maximal 40.000 Euro haben.


Voraussetzungen für den Einkommens-Bonus


Um den Einkommens-Bonus zu beantragen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Immobilie muss als Haupt- oder alleinige Wohnung genutzt werden.

  • Das zu versteuernde Einkommen darf den Wert von 40.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten. Hierbei wird der Durchschnitt des zweiten und dritten Jahres vor der Antragstellung zugrunde gelegt.

  • Der Hauptantrag für den Heizungstausch oder eine energetische Maßnahme muss bereits gestellt worden sein.


Vorteile für einkommensschwächere Eigentümer


Der Einkommens-Bonus bietet eine Förderung von bis zu 30 % zusätzlich zur Grundförderung, was bedeutet, dass selbstnutzende Eigentümer insgesamt bis zu 70 % der Investitionskosten gefördert bekommen können. Dies entlastet Haushalte mit niedrigerem Einkommen erheblich und ermöglicht es ihnen, klimafreundliche und kostensparende Maßnahmen durchzuführen, ohne hohe Eigenkapitalanforderungen zu haben.


Antragstellung und benötigte Unterlagen


Die Antragstellung erfolgt beim BAFA, und es werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor der Antragstellung.

  • Eine Meldebescheinigung oder Meldebestätigung.

  • Grundbuchauszug, der die Eigentumsverhältnisse bestätigt.


Kombination des Einkommens-Bonus mit anderen Förderungen


Der Einkommens-Bonus kann mit der Grundförderung und anderen Boni wie dem Klimageschwindigkeits-Bonus kombiniert werden. Insgesamt kann die Förderung auf maximal 70 % der förderfähigen Kosten begrenzt werden, was einkommensschwachen Haushalten einen erheblichen Anreiz zur energetischen Sanierung bietet.