Wohnung mit installierter Wärmepumpe, gefördert durch BEG, zur energieeffizienten Heiz- und Warmwasserversorgung und Senkung der Energiekosten.

Förderung für Wärmepumpen: Maximale Zuschüsse durch Effizienz-Bonus und Klimabonus

Wärmepumpenförderung – So profitieren Sie von der BEG-Förderung


Inhalt:

  1. Warum Wärmepumpen eine zukunftssichere Heizoption sind

  2. Fördervoraussetzungen für Wärmepumpen

  3. Der Effizienz-Bonus für Wärmepumpen

  4. Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Boni

  5. Antragstellung und Fristen


Warum Wärmepumpen eine zukunftssichere Heizoption sind


Wärmepumpen gelten als eine der energieeffizientesten und umweltfreundlichsten Heiztechnologien auf dem Markt. Sie nutzen die natürliche Wärme aus der Umgebung (Luft, Erde, Wasser) und wandeln diese in nutzbare Energie um. Dies führt zu deutlich geringeren CO₂-Emissionen im Vergleich zu herkömmlichen fossilen Heizungen.


Fördervoraussetzungen für Wärmepumpen


Für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Einbau erfolgt in einem Bestandsgebäude.

  • Die Wärmepumpe nutzt als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser oder verwendet ein natürliches Kältemittel.

  • Ein hydraulischer Abgleich des Heizungssystems muss durchgeführt werden.


Der Effizienz-Bonus für Wärmepumpen


Zusätzlich zur Grundförderung von 30 % bietet die BEG einen Effizienz-Bonus von 5 %, wenn die Wärmepumpe eine besonders hohe Effizienz aufweist. Dies gilt für Anlagen, die natürliche Ressourcen wie Erdreich oder Wasser nutzen oder ein umweltfreundliches Kältemittel einsetzen.


Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Boni


Der Effizienz-Bonus kann mit weiteren Boni kombiniert werden, z.B. dem Klimageschwindigkeits-Bonus und dem Einkommens-Bonus. So kann der maximale Fördersatz für Wärmepumpeninstallationen bis zu 70 % der förderfähigen Kosten betragen.


Antragstellung und Fristen


Die Antragstellung für die Wärmepumpenförderung erfolgt über die KfW. Die Förderung kann bereits jetzt beantragt werden, auch wenn die Umsetzung des Projekts in der Zukunft liegt. Wichtig ist, dass der Antrag vor dem Vorhabenbeginn gestellt wird.