Eine Skizze eines Hauses, das durch umfassende Sanierungsmaßnahmen die maximalen BEG-Boni erhält, inklusive energetischer Modernisierung, Wärmepumpe, Photovoltaik und Dämmung.

Kumulierung von BEG-Förderungen: So kombinieren Sie Boni für maximale Zuschüsse

Die Höchstgrenzen der BEG-Förderung: Was Sie wissen müssen


Die BEG-Förderung bietet attraktive Zuschüsse für energetische Sanierungen und den Einsatz erneuerbarer Energien. Doch wie viel können Sie tatsächlich für Ihre Maßnahmen erhalten? Dieser Artikel beleuchtet die Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben, die für Einzelmaßnahmen und Komplettsanierungen gelten.


Inhalt

  1. Höchstgrenzen bei Einzelmaßnahmen: Was ist förderfähig?

  2. Maximale Fördersätze bei Komplettsanierungen

  3. Spezifische Höchstgrenzen für Wohn- und Nichtwohngebäude

  4. Was passiert, wenn mehrere Anträge gestellt werden?

  5. Wie beeinflussen Boni die Fördergrenzen?


Höchstgrenzen bei Einzelmaßnahmen: Was ist förderfähig?


Für Einzelmaßnahmen, wie den Austausch von Fenstern oder die Dämmung, gelten folgende Höchstgrenzen:

  • 30.000 Euro für die erste Wohneinheit

  • 15.000 Euro für jede weitere Wohneinheit (bis zur sechsten)

  • 8.000 Euro für die siebte und jede weitere Wohneinheit


Diese Beträge stellen die maximal förderfähigen Ausgaben dar, auf die die Zuschüsse von bis zu 20 % gewährt werden.


Maximale Fördersätze bei Komplettsanierungen


Bei der Komplettsanierung eines Gebäudes auf Effizienzhaus-Niveau gelten höhere Förderhöchstgrenzen. Hier können Sie Zuschüsse für Gesamtausgaben von bis zu 90.000 Euro pro Wohneinheit erhalten, wenn sowohl Heizungstausch als auch Effizienzmaßnahmen durchgeführt werden. Der Fördersatz kann hierbei bis zu 70 % der förderfähigen Kosten betragen.


Spezifische Höchstgrenzen für Wohn- und Nichtwohngebäude


Bei Nichtwohngebäuden werden die maximal förderfähigen Kosten anhand der Nettogrundfläche berechnet:

  • 400 Euro pro Quadratmeter für Gebäude bis 400 m²

  • 120 Euro pro Quadratmeter für Flächen über 400 m² bis 1.000 m²

  • 80 Euro pro Quadratmeter ab einer Grundfläche von 1.000 m²

Diese Grenzen gelten sowohl für Einzelmaßnahmen als auch für Komplettsanierungen.


Was passiert, wenn mehrere Anträge gestellt werden?


Die Höchstgrenzen beziehen sich auf alle Anträge, die für ein Gebäude gestellt werden. Sie können also mehrere Förderanträge einreichen, solange die Summe der förderfähigen Kosten die festgelegten Höchstgrenzen nicht überschreitet.


Wie beeinflussen Boni die Fördergrenzen?


Die verschiedenen Boni wie der Einkommens-Bonus und der Klimageschwindigkeits-Bonus beeinflussen den Fördersatz, aber nicht die Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben. Sie können die maximale Fördersumme also durch Boni auf bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben steigern, ohne die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten zu überschreiten.


Fazit


Die Höchstgrenzen der BEG-Förderung sind ein wichtiges Instrument, um sicherzustellen, dass Sie die maximal mögliche Förderung für Ihre Sanierungsmaßnahmen erhalten. Ob Einzelmaßnahme oder Komplettsanierung – durch sorgfältige Planung und die Nutzung der verschiedenen Boni können Sie die Förderung optimal ausschöpfen.