Kellerraum mit installierter Biomasseheizung, die durch BEG Förderung unterstützt wird, um nachhaltige Wärmeversorgung und Energieeffizienz zu gewährleisten.

Förderung für Biomasseheizungen

Alles, was Sie über den Emissionsminderungszuschlag wissen müssen


Inhalt:

  1. Was ist der Emissionsminderungszuschlag?

  2. Voraussetzungen für den Erhalt des Zuschlags

  3. Höhe der Förderung für Biomasseheizungen

  4. Kombination mit anderen Fördermaßnahmen

  5. Wie stellen Sie den Antrag?


Was ist der Emissionsminderungszuschlag?


Der Emissionsminderungszuschlag wird für Biomasseheizungen gewährt, die besonders strenge Grenzwerte für Staubemissionen einhalten. Biomasseheizungen, die einen Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m³ einhalten, erhalten einen pauschalen Zuschuss von 2.500 Euro.


Voraussetzungen für den Erhalt des Zuschlags


Um den Emissionsminderungszuschlag zu erhalten, muss die Biomasseheizung den genannten Grenzwert einhalten und mit einer weiteren umweltfreundlichen Technologie wie einer solarthermischen Anlage oder einer Wärmepumpe kombiniert werden.


Höhe der Förderung für Biomasseheizungen


Zusätzlich zur Grundförderung von 30 % für Biomasseheizungen wird der Emissionsminderungszuschlag gewährt, was die Förderung deutlich erhöht. Der Zuschlag kann nicht mehrfach angesetzt werden, er wird jedoch von den förderfähigen Kosten abgezogen, bevor die Förderung berechnet wird.


Kombination mit anderen Fördermaßnahmen


Der Emissionsminderungszuschlag kann mit der Grundförderung und weiteren Boni wie dem Klimageschwindigkeits-Bonus kombiniert werden. So kann der Fördersatz für eine Biomasseheizung insgesamt auf bis zu 70 % steigen.


Wie stellen Sie den Antrag?


Die Antragstellung erfolgt über die KfW. Wichtig ist, dass die Anforderungen zur Emissionsminderung in der technischen Projektdokumentation bestätigt werden. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden, um förderfähig zu sein.