Photovoltaikanlage und Solarthermie auf einem Dach, BEG-gefördert für nachhaltige Energieerzeugung, um Stromkosten zu senken und umweltfreundliche Wärme zu gewinnen.

BEG-Förderung für Solarenergie: Zuschüsse für Photovoltaik und Solarthermie optimal nutzen

Fördermöglichkeiten für Photovoltaikanlagen und Solarthermie – So profitieren Sie von der BEG


Inhalt:

  1. Photovoltaikanlagen und Solarthermie – Die Unterschiede

  2. Fördervoraussetzungen für Solarthermieanlagen

  3. Photovoltaikanlagen als Teil der BEG-Förderung

  4. Maximale Fördersätze für Solarenergie

  5. Kombination von Solarenergie mit anderen Maßnahmen


Photovoltaikanlagen und Solarthermie – Die Unterschiede


Photovoltaikanlagen und Solarthermie sind zwei unterschiedliche Technologien zur Nutzung von Solarenergie. Während Photovoltaikanlagen Strom erzeugen, wird bei Solarthermie die Wärme der Sonne genutzt, um Heiz- und Brauchwasser zu erhitzen. Beide Technologien können mit der BEG-Förderung unterstützt werden.


Fördervoraussetzungen für Solarthermieanlagen


Die Solarthermie kann als Einzelmaßnahme oder im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) gefördert werden. Die Förderung umfasst:

  • Eine Grundförderung von 30 %

  • Kombinationsmöglichkeiten mit dem iSFP-Bonus oder dem Klimageschwindigkeits-Bonus.

  • Die Anlage muss in ein bestehendes Gebäude integriert werden.


Photovoltaikanlagen als Teil der BEG-Förderung


Photovoltaikanlagen werden als Teil einer umfassenden energetischen Gebäudesanierung gefördert. Sie können in Verbindung mit anderen Maßnahmen wie der Dämmung oder dem Heizungstausch gefördert werden.


Maximale Fördersätze für Solarenergie


Die BEG fördert die Installation von Solarthermieanlagen mit bis zu 30 % der förderfähigen Kosten. Für Photovoltaikanlagen gelten je nach Projekt und Kombination mit anderen Maßnahmen unterschiedliche Fördersätze.


Kombination von Solarenergie mit anderen Maßnahmen


Die Kombination von Solarthermie mit einer Wärmepumpe oder einem Biomasseheizsystem wird besonders gefördert. Hierbei können zusätzliche Boni wie der Effizienz-Bonus und der Emissionsminderungszuschlag geltend gemacht werden.